Dienstag, 19. März 2024  
Erziehungshilfen
Voraussetzung ist die Beantragung durch die Erziehungsberechtigten beim Jugendamt.

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Intensive Betreuung und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben, wie:

- familiäre Konflikt- und Krisenbearbeitung
- Erziehungsberatung
- Umgang mit Ämtern, Schulen, Kitas usw.
- Haushaltsorganisation
- Gesundheitsfürsorge/ Ernährung

Erziehungsbeistand
Familienarbeit und Begleitung von Kindern und Jugendlichen zur Förderung ihrer Entwicklung

Soziale Gruppenarbeit
Gruppenangebot für Kinder in schwierigen Lebenslagen im Alter von 6-12 Jahren, soziales Lernen in der Gruppe und Elternarbeit durch:

- Kreativangebote, wie Töpfern, Papierschöpfen, Gestaltung mit Naturmaterialien
- gesunde Ernährung mit Koch- und Backangeboten
- Teamübungen und sportliche Angebote, z. B. Schwimmen, Wandern, Ballspiele
- Kooperations- und Bewegungsspiele mit Schwungtuch, Kooperationsband, Rasseln, Trommeln usw.

Ambulante Bewährungshilfen - Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
Für den Jugendbereich der Region Quedlinburg und Wernigerode
- außergerichtliche Aufarbeitung von Straftaten
- Unterstützung bei der Klärung von Konflikten
- Anregung zur Wiedergutmachung der Tat




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